Krankenkassen-Zuschuss

Als geprüfte und zertifizierte Qualitäts­anbieterin von Präventionskursen in Deutschland bin ich von der Kooperations­gemeinschaft der gesetzlichen Krankenkassen anerkannt.

Meine Präventionskurse entsprechen dem deutschen Standard Prävention aus dem Handlungsfeld Stress­prävention / Entspannung und werden von den Krankenkassen hoch bezuschusst oder ganz refinanziert.

Deutscher Standard Prävention PrüfsiegelDie aktuellen Kursangebote sind transparent auf dem Qualitätsportal bzw. in der Kursdatenbank der Krankenkassen zu finden.

Die gesetzlichen Krankenkassen unterstützen Ihre Versicherten im Rahmen der Primärprävention nach § 20 SGB Abs.1 V finanziell bei Maßnahmen, die die Gesundheit vorbeugend verbessern und erhalten.

Kostenübernahme der Krankenkassen

Bei regelmäßiger Teilnahme eines Präventionskurses übernehmen die Krankenkassen ca. 80 -100% der Kursgebühr.

  • Regelmäßig bedeutet, Sie haben an 80% der Kurse teilgenommen.
  • Kinderkurse werden meist zu 100% refinanziert.
  • Informieren Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse.

Abwicklung der Refinanzierung / Bezuschussung

  1. Zu Beginn des Präventionskurses entrichten Sie an mich die fällige Teilnahmegebühr und bekommen eine Quittung .
  2. Am Ende des Kurses erhalten sie eine Teilnahmebestätigung der ZPP, die Sie bei Ihrer Kasse zwecks Bezuschussung einreichen oder persönlich vorbeibringen.
  3. In der Regel erhalten Sie Ihren Zuschuss innerhalb kurzer Zeit.

Ich kooperiere mit folgenden Krankenkassen

  • AOK NordWest
  • AOK Rheinland / Hamburg
  • Barmer GEK
  • Big direkt gesund
  • DAK
  • TK
  • HEK
  • hkk, vertreten durch den Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
  • IKK Brandenburg und Berlin
  • IKK classik
  • IKK Südwest
  • KKH
  • Knappschaft
  • den Betriebskrankenkassen, vertreten durch den BKK Dachverband
  • Sozialversicherung für Landwirtschaft Forsten und Gartenbau (SVLFG)
  • und einige mehr. Sollte Ihre Krankenkasse nicht dabei sein, sprechen Sie mich bitte darauf an.

Steuerliche Absetzbarkeit

Mit dem Jahressteuergesetz 2009 vom 19.12.2008 ist die betriebliche Gesundheits­förderung gestärkt worden. Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheits­förderung können seit dem 01.01.2009 steuerlich mit bis zu € 500,- pro Beschäftigten geltend gemacht, bzw. abgesetzt werden.

Weitere Informationen erhalten Sie beim Bundes­ministerium für Gesundheit oder unter http://www.bmg.bund.de/themen/praevention/betriebliche-gesundheitsfoerderung/vorteile.html

Feeedback & Bewertungen

von Kunden*innen und Teilnehmern*innen meiner Kurse

Die Bewertungen werden auf ihre Echtheit hin nicht überprüft.

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